Eigenverantwortliche Berufsausübung

Eigenverantwortliche Berufsausübung

LG Hannover, Urteil vom 11.11.2013, 44 StL 8/13

Leitsatz der C.H. Beck Redaktion:
Ein Steuerberater verstößt gegen die Pflicht zur eigenverantwortlichen Berufsausübung, wenn er es zulässt, dass Schreiben in steuerlichen Angelegenheiten an das FA (z. B. Einlegung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid) nicht von ihm selbst, sondern von einem bei ihm angestellten Buchhalter unterzeichnet werden.

Weiterführende Literatur:
„Unterzeichnung von Schreiben in steuerlichen Angelegenheiten an das FA durch einen Buchhalter als Berufspflichtverletzung des Steuerberaters“ (DStR 2014, 1152)

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