Das einheitliche Beschäftigungsverhältnis bei Drittarbeitslohn

Das einheitliche Beschäftigungsverhältnis bei Drittarbeitslohn

Aufsatz:
„Drittarbeitslohn aus Sonderrechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Dritten im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht (Prof. Dr. Barth in DStR 2016, 2907“)

Inhalt:
Der Aufsatz befasst sich mit dem Thema Drittarbeitslohn. Das Konzept Drittarbeitslohn sieht vor, dass Arbeitnehmer eines Dritten als selbständige Versicherungsvertreter tätig werden und neben ihrem Beschäftigungsverhältnis, aber auch während ihrer Arbeitszeit und in der Betriebstätte ihres Arbeitgebers Versicherungsverträge im Namen der Versicherungsgesellschaft mit Endverbrauchern schließen. In der Praxis sind folgende Fälle bekannt:
– Mitarbeiter von Elektronikmärkten erhalten von Versicherungen Provisionen für die Vermittlung von Elektronikversicherungen
– Mitarbeiter von Banken erhalten von Versicherungen Provisionen für die Vermittlung von Bausparverträgen
– Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erhalten von Versicherungen Provisionen für die Vermittlung von Krankenversicherungsverträgen
Der Aufsatz untersucht die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkung unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des SG Lübeck vom 10.12.2015 – S 3 KR 139/13.

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