Aufsatz:
„Beitragshinterziehung im besonders schweren Fall ab 50.000 € – Die lange Bank wird teuer (Rittweger in DStR 2016, 2595)
Inhalt:
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, ab wann ein besonders schwerer Fall der Beitragshinterziehung vorliegt und bejaht die Übernahme des Schwellenbetrags in Höhe von 50.000 EUR aus dem Steuerstrafrecht.