Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB, besonders schwerer Fall

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB, besonders schwerer Fall

Am 18.10.2016, gepostet von:

Tags: ,

Aufsatz:
„Beitragshinterziehung im besonders schweren Fall ab 50.000 € – Die lange Bank wird teuer (Rittweger in DStR 2016, 2595)

Inhalt:
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, ab wann ein besonders schwerer Fall der Beitragshinterziehung vorliegt und bejaht die Übernahme des Schwellenbetrags in Höhe von 50.000 EUR aus dem Steuerstrafrecht.

Kommentare gesperrt.