Impressumspflicht bei Internetportalen (FORIS, McAdvo)

Impressumspflicht bei Internetportalen (FORIS, McAdvo)

Am 19.09.2014, gepostet von:

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LG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2014 – 11 O 84/14 (nicht rechtskräftig)

Leitsätze:
1. Bei Veröffentlichungen von Anbietern im Rahmen eines Internetportals kann Diensteanbieter nicht nur der Plattformbetreiber sein, sondern, je nach Lage des Einzelfalls, auch der einzelne Anbieter (hier ein Rechtsanwalt), der eine eigene Internet-Veröffentlichung in das Portal einstellt. Entscheidend dafür, ob es sich bei dieser Internet-Veröffentlichung um ein eigenes Telemedium des Anbieters handelt, ist, ob er selbst über den Inhalt und das Bereithalten des Dienstes – also der konkreten Einzelveröffentlichung im Rahmen des Internet-Portals – bestimmen kann und sich sein (Unter-) Angebot für einen objektiven Dritten als eigenständiger Auftritt des Anbieters darstellt.
2. Für einen außenstehenden Betrachter stellt sich die streitgegenständliche Veröffentlichung des Anbieters (hier ein Rechtsanwalt) als bloßer Bestandteil eines von der FORIS AG als Plattformbetreiber gestalteten Anwaltsverzeichnisses dar, vergleichbar mit dem neutral gehaltenen Adress- oder Tätigkeitseintrag in einem Telefonbuch oder Branchenverzeichnis, nicht aber als eigenständiger Unternehmensauftritt des Anbieters, mit dem dieser sich persönlich an den Betrachter wendet, um diesem sein Unternehmen zu präsentieren, und sich so von dem durch den Portalbetreiber gesetzten Rahmen abhebt.

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