Beratung für Verbraucher

Beratung für Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Aus dieser Legaldefinition des § 13 BGB ist ersichtlich, dass der Beratungsbedarf im Verbraucherschutzbereich sehr umfangreich sein kann.

Meine anwaltliche Beratung erstreckt sich insbesondere auf folgende Rechtsbereiche:

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Mietrecht
  • Internetrecht

Sollte Ihr Rechtsproblem nicht in einen der vorgenannten Rechtsbereiche hineinfallen, so können Sie mich trotzdem gerne kontaktieren. In einem ersten Beratungsgespräch wird ermittelt, ob es erforderlich und sinnvoll ist, einen Kollegen hinzuzuziehen. Wird die Hinzuziehung eines Kollegen empfohlen, so erhebe ich für das Beratungsgespräch keine Erstberatungsgebühr.

Gerne können Sie mich kontaktieren. Kontakt->